Schulzeitverlängerung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wenn ihr Kind zum Ende eines Schuljahres seine zehnjährige Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und Sekundarstufe 1 erfüllt hat, wird es automatisch aus der Arnold-Freymuth-Schule entlassen, wenn Sie keinen Antrag auf Verlängerung der Vollzeitschulpflicht stellen. Bitte bedenken Sie, dass ein Antrag auf Schulzeitverlängerung an der Arnold-Freymuth-Schule nur dann sinnvoll ist, wenn
1. durch die Verlängerung der Vollzeitschulpflicht ein Schulabschluss erreicht wird,
2. die Schulzeit in der Sekundarstufe 1 nicht um mehr als 2 Jahre überschritten wird,
3. Ihr Kind bisher eher nicht von Ordnungsmaßnahmen betroffen war und eher nicht durch Verstöße gegen die
Schulordnung, wie Disziplinprobleme, Stören des Unterrichts, Aggressionen gegen Mitschüler und/oder
Lehrpersonen, Sachbeschädigungen, verstärkt unregelmäßiger Schulbesuch bzw. gehäuft auftretende
unentschuldigte Fehltage (Schulschwänzen) aufgefallen ist.
Falls Sie keine Schulzeitverlängerung wünschen und Ihr Kind an eine Berufsbildende Schule wechseln soll, muss Ihr Kind sich an der Berufsbildenden Schule anmelden.
Herzliche Grüße
gez. Riahi